Rechtliches
Technische und organisatorische Maßnahmen
Nach Art. 32 DSGVO. Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
1. Verschlüsselung
Was verschlüsselt wird
Alle Inhalte werden auf dem Gerät der Lehrperson verschlüsselt, bevor sie übertragen werden. Das betrifft Namen von Klassen, Fächern und Schüler:innen, Groblernziele, Aufgaben, Kompetenzen, Beobachtungen, Noten und alle freien Notizen.
- Verfahren: AES-256-GCM
- Schlüsselableitung: PBKDF2 mit SHA-256 über 600.000 Runden, Salz ist die E-Mail-Adresse
- Ausführung: Web Crypto API des Browsers, keine eigene Kryptografie
Wo der Schlüssel liegt
Der Schlüssel entsteht aus dem Passwort und verlässt das Gerät nicht. Auf dem Gerät wird er in einer Form abgelegt, die das Auslesen technisch verhindert: Der Browser gibt ihn nicht heraus, er lässt sich nur zum Ver- und Entschlüsseln verwenden.
An den Server geht ein getrennt abgeleiteter Prüfwert für die Anmeldung. Wer diesen Wert erbeutet, kann sich anmelden, aber keine einzige Zeile entschlüsseln.
Auf dem Server liegen zwei verschlüsselte Fassungen des Datenschlüssels: eine mit dem Passwort, eine mit dem Wiederherstellungsschlüssel der Lehrperson. Ohne eines von beidem sind sie wertlos.
Was auch die Kennungen betrifft
Nicht nur der Inhalt ist geschützt. Auch die interne Kennung eines Datensatzes wird vor dem Hochladen mit HMAC-SHA256 unumkehrbar verrechnet.
Auf dem Server ist deshalb nicht erkennbar, zu welcher Klasse, welcher Schüler:in oder welcher Kalenderwoche ein Eintrag gehört.
2. Was unverschlüsselt vorliegt
Vollständigkeit ist hier wichtiger als ein gutes Bild. Für den Betrieb erforderlich und daher lesbar sind:
- die E-Mail-Adresse der Lehrperson und ihre Konto-Nummer
- Zeitpunkte des Speicherns
- die Art eines Eintrags: Klasse, Wochenbogen, Vorlage oder Einstellung
- daraus ableitbar: die Anzahl der Einträge
Aus diesen Angaben lässt sich kein Name, keine Note, kein Lernziel, keine Beobachtung und keine Notiz erkennen. Personenbezogene Daten von Schüler:innen liegen unverschlüsselt zu keinem Zeitpunkt vor.
3. Zugriffskontrolle
- In der Datenbank gelten zeilenweise Zugriffsregeln. Ein angemeldetes Konto kann ausschließlich eigene Datensätze lesen und schreiben. Das wird von der Datenbank erzwungen, nicht von der App.
- Der administrative Zugang zum Datenbankdienst liegt allein bei der Betreiberin, mit Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Der Schlüssel mit erweiterten Rechten ist nicht Bestandteil der App und wird nicht an Browser ausgeliefert. Das wurde im ausgelieferten Programmpaket überprüft.
- Es gibt keine Beschäftigten. KLASSE gedacht wird von einer Einzelunternehmerin betrieben.
4. Übertragung und Speicherort
- Übertragung ausschließlich über TLS
- Datenbank und Anmeldung: Frankfurt am Main
- Auslieferung von Website und App: EU
- Keine Einbindung fremder Schriften, keine Statistikdienste, keine Werbenetzwerke, keine Cookies zu Analysezwecken
5. Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit
- Die Daten liegen doppelt. Auf dem Gerät der Lehrperson und in der Cloud. Fällt der Server aus, kann im Unterricht weitergearbeitet werden.
- Sicherung als Datei ist in der App eingebaut und jederzeit möglich.
- Tägliche verschlüsselte Sicherung der Datenbank, mit begrenzter Aufbewahrungsdauer.
- Grenze der Wiederherstellbarkeit: Gehen Passwort und Wiederherstellungsschlüssel verloren, sind die Inhalte endgültig nicht mehr lesbar. Das ist die Kehrseite dessen, dass niemand sonst sie lesen kann.
6. Passwörter
- Mindestens zehn Zeichen, mit Groß- und Kleinbuchstaben und einem Sonderzeichen
- Eine Sperrliste weist häufige Passwörter ab, auch wenn Ziffern oder Sonderzeichen angehängt wurden
- Passwörter, die die eigene E-Mail-Adresse enthalten, werden abgewiesen
- Das Passwort selbst wird nirgends gespeichert, weder auf dem Gerät noch beim Dienst
7. Prüfung und Nachvollziehbarkeit
- Die Anwendung wird durch eine automatisierte Testreihe abgesichert, die bei jeder Änderung vollständig durchläuft. Sie prüft unter anderem, dass ein Abgleich zwischen zwei Geräten keine Eintragungen überschreibt und dass Löschungen nicht zurückkehren.
- Der gesamte Quelltext liegt in einer Versionsverwaltung. Jede Änderung ist nachvollziehbar und rücknehmbar.
- Vor dem Start wurde ein Sicherheits- und Belastungstest durchgeführt, mit bis zu 500 gleichzeitigen Zugriffen und einer Prüfung der Zugriffsregeln.
8. Meldung von Datenschutzverletzungen
Jeder Verdacht wird der Schule unverzüglich gemeldet, mit Beschreibung, Zeitpunkt und ergriffenen Maßnahmen.
Wegen der Verschlüsselung ist dabei zu prüfen, ob eine Verständigung der betroffenen Personen nach Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO entfällt, weil die Daten für Unbefugte unverständlich sind.
9. Was diese Maßnahmen nicht leisten
Zur Ehrlichkeit gehört auch das:
- Das Gerät der Lehrperson ist nicht geschützt. Wer an ein entsperrtes Gerät kommt, sieht, was die Lehrperson sieht. Bildschirmsperre und Gerätepasswort bleiben ihre Aufgabe.
- Die App wird von unserem Server ausgeliefert. Wie bei jeder im Browser laufenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Für bereits gespeicherte Inhalte ändert das nichts, sie bleiben ohne Schlüssel unlesbar.
- Keine zugesicherte Verfügbarkeit in Prozent. Wartungen und Störungen bei Dienstleistern sind möglich.
Fassung 2026-08-27. Alle Angaben wurden am 27. August 2026 im Quelltext überprüft.
